Makleralleinauftrag oder Allgemeinauftrag – was ist sinnvoll beim Immobilienverkauf in Rosenheim?
Die richtige Maklerstrategie für Eigentümer in Rosenheim
Wer in Rosenheim eine Immobilie verkaufen möchte, steht meist schon zu Beginn vor einer zentralen Frage:
Ist es sinnvoll, mehrere Makler parallel einzubinden – oder erzielt man mit einem exklusiv beauftragten Immobilienmakler die besseren Ergebnisse?
Grundsätzlich sind sowohl der Allgemeinauftrag als auch der Makleralleinauftrag rechtlich zulässige Vertragsformen. In der Praxis unterscheiden sie sich jedoch deutlich in ihrer Wirkung auf Vermarktung, Preisstabilität und Verkaufsdauer.
Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede beider Modelle, zeigen auf, in welchen Situationen welche Auftragsart sinnvoll sein kann und erklären, warum sich in einem nachgefragten Markt wie Rosenheim viele Eigentümer bewusst für einen strukturierten Alleinauftrag entscheiden.
Der Allgemeinauftrag – viel Freiheit, aber wenig Steuerung
Beim Allgemeinauftrag hat der Eigentümer die Möglichkeit, mehrere Immobilienmakler gleichzeitig zu beauftragen. Zusätzlich bleibt es erlaubt, die Immobilie auch selbst anzubieten. Auf den ersten Blick wirkt dieses Modell flexibel und unverbindlich, in der Praxis führt es jedoch häufig zu einem uneinheitlichen Marktauftritt.
Vorteile eines Allgemeinauftrags:
Nachteile eines Allgemeinauftrags:
Gerade in einem regional stark nachgefragten Markt wie Rosenheim, in dem Kaufinteressenten Angebote sehr genau vergleichen, kann ein unkoordinierter Auftritt schnell zu Unsicherheit führen. Mehrere Inserate mit abweichenden Informationen wirken nicht verkaufsfördernd, sondern können den Verkaufsprozess unnötig verlängern oder den erzielbaren Preis beeinträchtigen.
Der Makleralleinauftrag – klare Zuständigkeit und strukturierte Vermarktung
Beim Makleralleinauftrag wird ein Immobilienmakler exklusiv mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt. Damit liegt die vollständige Verantwortung für Planung, Vermarktung und Verhandlung bei einem festen Ansprechpartner – von der fundierten Wertermittlung bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss.
Vorteile eines Makleralleinauftrags:
Mögliche Nachteile:
In der Praxis entscheiden sich viele Eigentümer in Rosenheim bewusst für den Alleinauftrag, wenn sie Wert auf Seriosität, Planungssicherheit und einen professionell gesteuerten Verkaufsprozess legen. Eine klare Strategie und ein einheitlicher Auftritt wirken sich dabei häufig positiv auf Verkaufsdauer und Preisstabilität aus.
Der qualifizierte Alleinauftrag – maximale Entlastung für Eigentümer
Der qualifizierte Makleralleinauftrag geht einen Schritt weiter als der klassische Alleinauftrag. In diesem Fall verpflichtet sich der Eigentümer, keine eigenen Verkaufsaktivitäten durchzuführen, sondern sämtliche Kaufinteressenten direkt an den beauftragten Makler weiterzuleiten. Dadurch wird der Verkaufsprozess vollständig gebündelt und professionell gesteuert.
Diese Vertragsform eignet sich besonders für Eigentümer in Rosenheim, die eine diskrete, strukturierte und möglichst reibungslose Abwicklung wünschen – etwa bei hochwertigen Immobilien oder Objekten, bei denen Vertraulichkeit eine große Rolle spielt.
Typische Vorteile eines qualifizierten Alleinauftrags:
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Deutliche Entlastung, da der Makler den gesamten Verkaufsprozess koordiniert
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Einheitliche Kommunikation und rechtssichere Führung von Kaufverhandlungen
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Optimale Voraussetzungen für eine wertorientierte und zurückhaltende Vermarktung
Voraussetzung für einen qualifizierten Alleinauftrag ist eine transparente und verbindliche Arbeitsweise des Maklers. Dazu zählen regelmäßige Statusberichte, ein klar definierter Vermarktungsplan sowie eine gezielte Ansprache der passenden Zielgruppe. Genau diese Struktur stellen wir bei ImPlus Immobilien bei jedem Verkaufsauftrag sicher.
Rechtliche Grundlagen des Maklervertrags
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maklerverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §§ 652 ff., geregelt. Diese Vorschriften legen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Immobilienmakler Anspruch auf eine Provision hat und welche Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien gelten.
In der Praxis empfiehlt es sich ausdrücklich, den Maklervertrag immer schriftlich abzuschließen. Zwar kann auch eine mündliche Vereinbarung grundsätzlich wirksam sein, doch bietet nur ein schriftlicher Vertrag eine klare und nachvollziehbare Grundlage. Rechte, Pflichten, Laufzeiten und Vergütungsregelungen sind eindeutig festgehalten, wodurch Missverständnisse vermieden und eine transparente Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler sichergestellt wird.
Das sollte im Maklervertrag klar geregelt sein
Ein professioneller Maklervertrag schafft Transparenz und gibt beiden Seiten Sicherheit. Damit es während des Verkaufsprozesses nicht zu Unklarheiten kommt, sollten folgende Punkte eindeutig festgehalten werden:
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Art des Maklerauftrags: klare Festlegung, ob es sich um einen Allgemeinauftrag, einen Makleralleinauftrag oder einen qualifizierten Alleinauftrag handelt
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Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen: verbindliche Zeiträume sowie faire Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrags
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Provision und Vergütung: transparente Darstellung der Provisionshöhe und der Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
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Leistungsumfang des Maklers: unter anderem Marktwertermittlung, Erstellung des Exposés, Durchführung von Besichtigungen und regelmäßiges Reporting
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Kommunikation und Abstimmung: Vereinbarung über regelmäßige Updates zum Verkaufsstand und feste Ansprechpartner
Eine klare vertragliche Grundlage sorgt dafür, dass Erwartungen eindeutig definiert sind und der Immobilienverkauf strukturiert, nachvollziehbar und professionell abläuft.
Unsere Empfehlung für Eigentümer in Rosenheim
Aus unserer täglichen Praxis zeigt sich: In vielen Fällen lässt sich mit einem Makleralleinauftrag ein strukturierterer und effizienterer Verkaufsprozess realisieren – vorausgesetzt, der beauftragte Makler arbeitet transparent, verbindlich und mit einer klaren Strategie.
Bei uns setzen wir deshalb auf nachvollziehbare Abläufe und eine enge Abstimmung mit unseren Auftraggebern. Dazu gehören unter anderem:
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eine fundierte und realistische Marktwertermittlung als Grundlage für die Preisstrategie
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ein klar definierter Vermarktungsplan mit Zeitrahmen und gezielter Ansprache der passenden Käufergruppen
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regelmäßige Rückmeldungen zum aktuellen Verkaufsstand und zur Nachfrage
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faire Vertragslaufzeiten sowie eine transparente Leistungskontrolle
So bleibt der Immobilienverkauf in Rosenheim jederzeit überschaubar und professionell gesteuert – und du kannst sicher sein, dass deine Immobilie marktgerecht präsentiert und zielgerichtet vermarktet wird.



Zertifikate und Partner
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Absolute Qualität
DIA Zertifiziert – Nach DIN EN 15733
Transparenz und Vergleichbarkeit: Die Norm legt klare Kriterien für die Qualität von Maklerdienstleistungen fest.
Professionelles Vorgehen: Wir als zertifizierter Makler sind verpflichtet, bestimmte Standards einzuhalten, wie z. B. eine umfassende Analyse des Immobilienmarktes, eine realistische Bewertung der Immobilie und eine transparente Kommunikation mit den Kunden.
Schutz vor Fehlern und Risiken: Die Norm sieht vor, wir über eine ausreichende Qualifikation und Erfahrung verfügen müssen. Dadurch werden Fehler und Risiken bei der Immobilienvermittlung minimiert.
Vertrauen und Sicherheit: Kunden können darauf vertrauen, dass wir als zertifizierte Makler ihre Interessen professionell und gewissenhaft vertreten.









