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Kiefersfelden
Bauernhaus in Kiefersfelden
280 m² Wohnfläche · 1.195 m² Grundstück
750.000 €Kaufpreis
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Immobilien
Jedes Objekt betreuen wir persönlich. Hier finden Sie Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Rosenheim und Umgebung.

Zum Verkauf
Kiefersfelden
280 m² Wohnfläche · 1.195 m² Grundstück
750.000 €Kaufpreis
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Reserviert
Rosenheim
2 Zimmer · 57,7 m² Wohnfläche
239.000 €Kaufpreis
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Zum Verkauf
Rosenheim
3 Zimmer · 85,3 m² Wohnfläche
649.000 €Kaufpreis
Zum ObjektHäufige Fragen
Was beim Kauf und bei der Miete dazugehört.
Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer, in Bayern 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG), die Kosten für Notar und Grundbuchamt, die sich nach dem Kaufpreis richten, und gegebenenfalls die Maklerprovision. Kaufen Sie von Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Kindern, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Als Eigentümer eingetragen werden Sie erst, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist (§ 22 GrEStG). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Sehen Sie sich Energieausweis, Baujahr und den Zustand von Dach, Fenstern und Heizung an, und lassen Sie sich Rechnungen über Modernisierungen zeigen. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die frühere Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, und die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen stehen darin nicht mehr. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (§ 43). Eine ungedämmte oberste Geschossdecke muss gedämmt werden. Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die der frühere Eigentümer selbst bewohnt hat, gilt dafür eine Frist von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 (§ 35 Abs. 3). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ja. Neben dem Verkauf vermitteln wir auch Wohnungen und Häuser zur Miete. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, sprechen Sie uns an.
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