Nicht jede Bewertung dient einem Verkauf. Wir erstellen Gutachten zum Verkehrswert Ihrer Immobilie, etwa bei einer Scheidung oder einer Erbschaft, und auch vor einem Verkauf. Unser Geschäftsführer ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung DEKRA-geprüft.
Den Verkehrswert beschreibt das Baugesetzbuch als den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, nach Lage, Beschaffenheit und rechtlichen Gegebenheiten, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand zählt für den Zugewinnausgleich der Wert zu Beginn und am Ende des Güterstands (§ 1376 BGB), und jeder Ehegatte kann verlangen, dass er ermittelt wird (§ 1379 BGB). Im Erbfall kann ein Pflichtteilsberechtigter, der nicht Erbe ist, verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird (§ 2314 BGB).
Ob ein Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab und davon, wer es erstellt hat. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.