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Fragen und Antworten

Was Eigentümer und Käufer uns fragen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Wertermittlung, Verkauf, Kosten, Steuern und Kauf einer Immobilie in Rosenheim und Umgebung. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns direkt.

Rechtliche und steuerliche Angaben: Stand September 2026. Sie ersetzen keine Beratung durch Steuerberater, Notar oder Anwalt.

Wertermittlung

Was ist meine Immobilie wert?

Kostenlose Wertermittlung

Ist die Wertermittlung bei IM PLUS kostenlos?

Ja, die Wertermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Sie schicken uns Ihre Angaben, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag und sehen uns Ihre Immobilie danach vor Ort an.

Wie wird der Wert meiner Immobilie bestimmt?

Nicht per Rechner, sondern vor Ort und mit fünf Bewertungsverfahren statt einem. Erst dann sprechen wir mit Ihnen über den Preis.

Bekomme ich online sofort einen Wert?

Nein. Online sammeln wir nur die Eckdaten. Den Wert besprechen wir persönlich mit Ihnen, am besten nach einem Besuch vor Ort.

Wer meldet sich nach meiner Anfrage?

Jemand aus unserem Team, schnellstmöglich und spätestens am nächsten Werktag.

Muss ich meine Immobilie nach der Wertermittlung verkaufen?

Nein. Die Wertermittlung ist unverbindlich. Ob und wann Sie verkaufen, entscheiden allein Sie.

Was passiert mit meinen Angaben?

Wir nutzen sie nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, und geben sie nicht an Dritte weiter. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung.

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, nach den rechtlichen Gegebenheiten, der Beschaffenheit und der Lage, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. So steht es in § 194 BauGB, dort auch Marktwert genannt. Diesen Wert ermittelt ein Gutachten. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist der Bodenrichtwert, und wo finde ich ihn für Rosenheim?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert je Quadratmeter Boden in einem Gebiet, ermittelt vom Gutachterausschuss (§ 196 BauGB). Er sagt etwas über den Grund, nicht über das Haus darauf. Die Stadt Rosenheim und der Landkreis haben je einen eigenen Gutachterausschuss, der letzte Stichtag ist der 1. Januar 2026. Abrufen lassen sich die Werte über BORIS-Bayern, eine Einzelauskunft kostet dort 35 Euro.

Ist die Wertermittlung bei IM PLUS kostenlos?

Ja, die Wertermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Sie schicken uns Ihre Angaben, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag und sehen uns Ihre Immobilie danach vor Ort an.

Wie wird der Wert meiner Immobilie bestimmt?

Nicht per Rechner, sondern vor Ort und mit fünf Bewertungsverfahren statt einem. Erst dann sprechen wir mit Ihnen über den Preis.

Bekomme ich online sofort einen Wert?

Nein. Online sammeln wir nur die Eckdaten. Den Wert besprechen wir persönlich mit Ihnen, am besten nach einem Besuch vor Ort.

Wer meldet sich nach meiner Anfrage?

Jemand aus unserem Team, schnellstmöglich und spätestens am nächsten Werktag.

Muss ich meine Immobilie nach der Wertermittlung verkaufen?

Nein. Die Wertermittlung ist unverbindlich. Ob und wann Sie verkaufen, entscheiden allein Sie.

Was passiert mit meinen Angaben?

Wir nutzen sie nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten, und geben sie nicht an Dritte weiter. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung.

Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

Der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, nach den rechtlichen Gegebenheiten, der Beschaffenheit und der Lage, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. So steht es in § 194 BauGB, dort auch Marktwert genannt. Diesen Wert ermittelt ein Gutachten. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist der Bodenrichtwert, und wo finde ich ihn für Rosenheim?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert je Quadratmeter Boden in einem Gebiet, ermittelt vom Gutachterausschuss (§ 196 BauGB). Er sagt etwas über den Grund, nicht über das Haus darauf. Die Stadt Rosenheim und der Landkreis haben je einen eigenen Gutachterausschuss, der letzte Stichtag ist der 1. Januar 2026. Abrufen lassen sich die Werte über BORIS-Bayern, eine Einzelauskunft kostet dort 35 Euro.

Verkaufen

Wie ein Verkauf abläuft.

Was wir für Ihren Verkauf tun

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie in Rosenheim?

Das hängt von Lage, Zustand und Preis der Immobilie ab und davon, wie der Markt gerade läuft. Einzelne Verkäufe gehen sehr schnell, das ist aber die Ausnahme. Womit Sie bei Ihrer Immobilie rechnen können, besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf meiner Immobilie?

Unter anderem benötigen wir folgende Unterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Betriebskostenabrechnungen sowie Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente.

Welche Kosten fallen für den Verkauf meiner Immobilie an?

Unsere Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall fällig. Das bedeutet, dass Sie erst nach dem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie bezahlen. Die genaue Höhe der Provision besprechen wir transparent mit Ihnen im Voraus.

Wer kümmert sich um den Energieausweis?

Wir besorgen ihn, wenn er fehlt. Beim Verkauf muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und nach dem Kaufvertrag bekommen ihn die Käufer (§ 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige (§ 87). Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler.

Wie prüfen Sie die Kaufinteressenten?

Bevor es ernst wird, klären wir mit jedem Interessenten: Hat er die nötigen Mittel? Braucht er genau so eine Immobilie, und warum? Und bei Häusern, an denen etwas zu tun ist: Will er renovieren, und kann er es auch?

Wie laufen Besichtigungen ab, und muss ich dabei sein?

Die Besichtigungen führen wir, auch abends und am Wochenende. Auf Wunsch gibt es einen Besichtigungstag, an dem sich alle Interessenten die Immobilie ansehen. Sie selbst sind in aller Regel nicht dabei, nur in Ausnahmefällen.

Wie erfahre ich, was bei meinem Verkauf gerade passiert?

Sie hören regelmäßig von uns, was passiert ist und wer sich gemeldet hat. Nach den Besichtigungen erfahren Sie, wie es gelaufen ist.

Kann ich meine Immobilie nicht auch selbst verkaufen?

Das geht. Dann liegen Bewertung, Unterlagen, Besichtigungen und die Prüfung der Käufer bei Ihnen. Wir übernehmen das, mit der Kompetenz aus rund dreißig Jahren am Markt.

Wann bekomme ich nach dem Notartermin mein Geld?

Nicht am Tag der Beurkundung. Der Notar teilt den Käufern mit, dass der Kaufpreis fällig ist, sobald die Voraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Üblich sind: Für die Käufer ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, nötige Genehmigungen liegen vor, die Gemeinde übt kein Vorkaufsrecht aus, und die Löschung Ihrer Grundschulden ist gesichert. Als Eigentümer eingetragen werden die Käufer erst nach der Zahlung.

Hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?

Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel im notariellen Kaufvertrag häufig ausgeschlossen. Das gilt nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen, und nicht für Eigenschaften, für die Sie eine Garantie übernommen haben (§ 444 BGB). Sagen Sie deshalb offen, was Sie über Schäden wissen. Den Vertrag im Einzelnen erklärt Ihnen der Notar.

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie in Rosenheim?

Das hängt von Lage, Zustand und Preis der Immobilie ab und davon, wie der Markt gerade läuft. Einzelne Verkäufe gehen sehr schnell, das ist aber die Ausnahme. Womit Sie bei Ihrer Immobilie rechnen können, besprechen wir mit Ihnen persönlich.

Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf meiner Immobilie?

Unter anderem benötigen wir folgende Unterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Betriebskostenabrechnungen sowie Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente.

Welche Kosten fallen für den Verkauf meiner Immobilie an?

Unsere Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall fällig. Das bedeutet, dass Sie erst nach dem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie bezahlen. Die genaue Höhe der Provision besprechen wir transparent mit Ihnen im Voraus.

Wer kümmert sich um den Energieausweis?

Wir besorgen ihn, wenn er fehlt. Beim Verkauf muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und nach dem Kaufvertrag bekommen ihn die Käufer (§ 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Seine Kennwerte gehören schon in die Anzeige (§ 87). Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler.

Wie prüfen Sie die Kaufinteressenten?

Bevor es ernst wird, klären wir mit jedem Interessenten: Hat er die nötigen Mittel? Braucht er genau so eine Immobilie, und warum? Und bei Häusern, an denen etwas zu tun ist: Will er renovieren, und kann er es auch?

Wie laufen Besichtigungen ab, und muss ich dabei sein?

Die Besichtigungen führen wir, auch abends und am Wochenende. Auf Wunsch gibt es einen Besichtigungstag, an dem sich alle Interessenten die Immobilie ansehen. Sie selbst sind in aller Regel nicht dabei, nur in Ausnahmefällen.

Wie erfahre ich, was bei meinem Verkauf gerade passiert?

Sie hören regelmäßig von uns, was passiert ist und wer sich gemeldet hat. Nach den Besichtigungen erfahren Sie, wie es gelaufen ist.

Kann ich meine Immobilie nicht auch selbst verkaufen?

Das geht. Dann liegen Bewertung, Unterlagen, Besichtigungen und die Prüfung der Käufer bei Ihnen. Wir übernehmen das, mit der Kompetenz aus rund dreißig Jahren am Markt.

Wann bekomme ich nach dem Notartermin mein Geld?

Nicht am Tag der Beurkundung. Der Notar teilt den Käufern mit, dass der Kaufpreis fällig ist, sobald die Voraussetzungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind. Üblich sind: Für die Käufer ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, nötige Genehmigungen liegen vor, die Gemeinde übt kein Vorkaufsrecht aus, und die Löschung Ihrer Grundschulden ist gesichert. Als Eigentümer eingetragen werden die Käufer erst nach der Zahlung.

Hafte ich nach dem Verkauf für Mängel?

Bei gebrauchten Immobilien wird die Haftung für Sachmängel im notariellen Kaufvertrag häufig ausgeschlossen. Das gilt nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen, und nicht für Eigenschaften, für die Sie eine Garantie übernommen haben (§ 444 BGB). Sagen Sie deshalb offen, was Sie über Schäden wissen. Den Vertrag im Einzelnen erklärt Ihnen der Notar.

Makler und Vertrag

Was ein Makler kostet und was im Vertrag steht.

Persönlich besprechen

Was kostet mich der Makler, wenn meine Immobilie nicht verkauft wird?

Eine Provision entsteht nur, wenn der Kaufvertrag durch die Arbeit des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB). Auslagen darf ein Makler nur verlangen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB). Eine Zahlung unabhängig vom Verkauf in vorgedruckten Vertragsbedingungen hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Bei IM PLUS zahlen Sie nichts, wenn nicht verkauft wird.

Warum arbeiten Sie mit einem Alleinauftrag?

Weil viele Köche den Brei verderben. Mit einem Alleinauftrag ist Ihre Immobilie nur einmal und mit einem Preis am Markt. Laufzeit und Leistungen legen wir vorher gemeinsam schriftlich fest, und Sie wissen jederzeit, was wir gerade tun.

Wie lange läuft der Maklervertrag, und kann ich ihn kündigen?

Die Laufzeit steht im Vertrag, das Gesetz legt keine fest. Der Bundesgerichtshof hält bei einem Alleinauftrag sechs Monate Bindung, eine Verlängerung um jeweils drei Monate und eine Kündigungsfrist von vier Wochen für angemessen (Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19). Im selben Verfahren war die Verlängerungsklausel am Ende trotzdem unwirksam, weil die Kündigungsfrist nur in weiteren Regelungen stand, auf die der Vertrag nicht ausdrücklich hinwies. Bei IM PLUS läuft der Alleinauftrag sechs Monate.

Was kostet mich der Makler, wenn meine Immobilie nicht verkauft wird?

Eine Provision entsteht nur, wenn der Kaufvertrag durch die Arbeit des Maklers zustande kommt (§ 652 Abs. 1 BGB). Auslagen darf ein Makler nur verlangen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist (§ 652 Abs. 2 BGB). Eine Zahlung unabhängig vom Verkauf in vorgedruckten Vertragsbedingungen hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Bei IM PLUS zahlen Sie nichts, wenn nicht verkauft wird.

Warum arbeiten Sie mit einem Alleinauftrag?

Weil viele Köche den Brei verderben. Mit einem Alleinauftrag ist Ihre Immobilie nur einmal und mit einem Preis am Markt. Laufzeit und Leistungen legen wir vorher gemeinsam schriftlich fest, und Sie wissen jederzeit, was wir gerade tun.

Wie lange läuft der Maklervertrag, und kann ich ihn kündigen?

Die Laufzeit steht im Vertrag, das Gesetz legt keine fest. Der Bundesgerichtshof hält bei einem Alleinauftrag sechs Monate Bindung, eine Verlängerung um jeweils drei Monate und eine Kündigungsfrist von vier Wochen für angemessen (Urteil vom 28.05.2020, I ZR 40/19). Im selben Verfahren war die Verlängerungsklausel am Ende trotzdem unwirksam, weil die Kündigungsfrist nur in weiteren Regelungen stand, auf die der Vertrag nicht ausdrücklich hinwies. Bei IM PLUS läuft der Alleinauftrag sechs Monate.

Steuern, Notar und Kredit

Was beim Verkauf finanziell dazugehört.

Hier steht die allgemeine Regel, Stand September 2026. Wir sind Makler, keine Steuerberater oder Anwälte. Ihren Einzelfall klären Steuerberater, Notar oder Anwalt.

Persönlich besprechen

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufe?

Nur in bestimmten Fällen. Steuerpflichtig ist der Gewinn, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Keine Steuer fällt an, wenn Sie die Immobilie in der ganzen Zeit selbst bewohnt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor. Steuerfrei bleibt der Gewinn außerdem, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann kann ich ein geerbtes Haus steuerfrei verkaufen?

Für die Frist von zehn Jahren zählt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht der Erbfall, sondern der Tag, an dem der Verstorbene die Immobilie angeschafft hat. Auch seine eigene Nutzung als Wohnung wird Ihnen angerechnet. Der Verkauf löst keine neue Erbschaftsteuer aus, mit einer Ausnahme: Haben Sie ein Familienheim steuerfrei geerbt und bewohnen es innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst, zum Beispiel weil Sie verkaufen, kann die Befreiung rückwirkend wegfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ihren Fall klärt Ihr Steuerberater.

Wer zahlt Notar und Grundbuchamt, wenn ich verkaufe?

Nach dem Gesetz tragen die Käufer die Kosten für die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Kosten, um Ihre Grundschulden löschen zu lassen, tragen nach üblicher Vertragsgestaltung Sie. Gegenüber Notar und Grundbuchamt haften allerdings beide Seiten. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt, im Gerichts- und Notarkostengesetz. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was passiert mit meinem Kredit und der Grundschuld, wenn ich verkaufe?

Ein Verkauf ist ein berechtigter Grund, ein Immobiliendarlehen mit festem Zins vorzeitig zurückzuzahlen (§ 490 Abs. 2 und § 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, für den Schaden, der ihr unmittelbar entsteht (§ 502 BGB). Die Bank berechnet die Höhe. Sie muss angemessen sein und entfällt ganz, wenn die Angaben im Vertrag zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 BGB). Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung können Sie ein Darlehen mit festem Zins mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Die Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und danach gelöscht. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufe?

Nur in bestimmten Fällen. Steuerpflichtig ist der Gewinn, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Keine Steuer fällt an, wenn Sie die Immobilie in der ganzen Zeit selbst bewohnt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor. Steuerfrei bleibt der Gewinn außerdem, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wann kann ich ein geerbtes Haus steuerfrei verkaufen?

Für die Frist von zehn Jahren zählt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht der Erbfall, sondern der Tag, an dem der Verstorbene die Immobilie angeschafft hat. Auch seine eigene Nutzung als Wohnung wird Ihnen angerechnet. Der Verkauf löst keine neue Erbschaftsteuer aus, mit einer Ausnahme: Haben Sie ein Familienheim steuerfrei geerbt und bewohnen es innerhalb von zehn Jahren nicht mehr selbst, zum Beispiel weil Sie verkaufen, kann die Befreiung rückwirkend wegfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Ihren Fall klärt Ihr Steuerberater.

Wer zahlt Notar und Grundbuchamt, wenn ich verkaufe?

Nach dem Gesetz tragen die Käufer die Kosten für die Beurkundung und die Eintragung ins Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Kosten, um Ihre Grundschulden löschen zu lassen, tragen nach üblicher Vertragsgestaltung Sie. Gegenüber Notar und Grundbuchamt haften allerdings beide Seiten. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt, im Gerichts- und Notarkostengesetz. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was passiert mit meinem Kredit und der Grundschuld, wenn ich verkaufe?

Ein Verkauf ist ein berechtigter Grund, ein Immobiliendarlehen mit festem Zins vorzeitig zurückzuzahlen (§ 490 Abs. 2 und § 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, für den Schaden, der ihr unmittelbar entsteht (§ 502 BGB). Die Bank berechnet die Höhe. Sie muss angemessen sein und entfällt ganz, wenn die Angaben im Vertrag zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 BGB). Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung können Sie ein Darlehen mit festem Zins mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Die Grundschuld wird in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst und danach gelöscht. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Erbe, Trennung und besondere Fälle

Wenn der Verkauf nicht ganz einfach ist.

Hier steht die allgemeine Regel, Stand September 2026. Die rechtlichen Fragen Ihres Falls klären Notar oder Anwalt.

Kostenlose Wertermittlung

Brauche ich einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Nicht immer. Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Beruht das Erbe auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügen in der Regel die Urkunde und die Niederschrift über ihre Eröffnung (§ 35 GBO). Ein handschriftliches Testament reicht dafür nicht. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen, und was passiert mit dem Mieter?

Ja. Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Käufer über (§ 566 BGB). Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Eigentum umgewandelt, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und die Käufer dürfen ihm drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarf oder zur Verwertung kündigen (§ 577a BGB). In der Stadt Rosenheim und vielen Orten im Landkreis, etwa Kolbermoor, Bad Aibling, Prien am Chiemsee oder Oberaudorf, sind es nach der Bayerischen Mieterschutzverordnung zehn Jahre (gültig bis Ende 2029). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann ich ein Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen?

Ja, aber das Recht bleibt bestehen. Wohnungsrecht und Nießbrauch stehen im Grundbuch in Abteilung II und belasten das Grundstück auch nach dem Verkauf. Gelöscht werden sie mit Zustimmung des Berechtigten oder nach seinem Tod mit Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt (§§ 19, 22 GBO). Weil die Käufer die Immobilie dann nicht selbst nutzen können, wirkt sich das auf den Preis aus. Wie stark, klären wir bei der Wertermittlung. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie wird ein Mehrfamilienhaus bewertet und verkauft?

Bei vermieteten Häusern spielt eine große Rolle, welche Miete sie dauerhaft einbringen. Dafür gibt es das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Wir sehen uns außerdem Zustand, Mietverträge und Lage an und bewerten mit fünf Verfahren. Käufer von Mehrfamilienhäusern wollen meist Mietaufstellung, Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen sehen.

Erstellen Sie auch Gutachten, zum Beispiel bei Scheidung oder Erbschaft?

Ja. Wir erstellen Gutachten zum Verkehrswert Ihrer Immobilie, etwa bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung oder Übertragung, bei einer Pflegschaft, für eine Finanzierung und auch vor einem Verkauf. Ob ein Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab und davon, wer es erstellt hat. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist anders, wenn ich ein Grundstück oder nur einen Teil davon verkaufe?

Ein unbebautes Grundstück wird vor allem nach Lage, Größe und dem bewertet, was darauf gebaut werden darf. Das legt, wo es einen gibt, der Bebauungsplan fest. Wollen Sie nur einen Teil verkaufen, muss er vermessen werden, zuständig ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Rosenheim. Eine allgemeine Teilungsgenehmigung gibt es in Bayern nicht, die Teilung darf aber einem Bebauungsplan nicht widersprechen (§ 19 BauGB), und im Sanierungsgebiet braucht sie eine Genehmigung der Gemeinde (§ 144 BauGB). In Gemeinden mit Fremdenverkehrsfunktion kann eine Satzung die Teilung zusätzlich genehmigungspflichtig machen (§ 22 BauGB), im Umkreis betrifft das unter anderem Prien, Bernau und Oberaudorf. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Brauche ich einen Erbschein, um ein geerbtes Haus zu verkaufen?

Nicht immer. Das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Beruht das Erbe auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügen in der Regel die Urkunde und die Niederschrift über ihre Eröffnung (§ 35 GBO). Ein handschriftliches Testament reicht dafür nicht. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen, und was passiert mit dem Mieter?

Ja. Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Käufer über (§ 566 BGB). Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Eigentum umgewandelt, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), und die Käufer dürfen ihm drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarf oder zur Verwertung kündigen (§ 577a BGB). In der Stadt Rosenheim und vielen Orten im Landkreis, etwa Kolbermoor, Bad Aibling, Prien am Chiemsee oder Oberaudorf, sind es nach der Bayerischen Mieterschutzverordnung zehn Jahre (gültig bis Ende 2029). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kann ich ein Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen?

Ja, aber das Recht bleibt bestehen. Wohnungsrecht und Nießbrauch stehen im Grundbuch in Abteilung II und belasten das Grundstück auch nach dem Verkauf. Gelöscht werden sie mit Zustimmung des Berechtigten oder nach seinem Tod mit Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt (§§ 19, 22 GBO). Weil die Käufer die Immobilie dann nicht selbst nutzen können, wirkt sich das auf den Preis aus. Wie stark, klären wir bei der Wertermittlung. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie wird ein Mehrfamilienhaus bewertet und verkauft?

Bei vermieteten Häusern spielt eine große Rolle, welche Miete sie dauerhaft einbringen. Dafür gibt es das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV). Wir sehen uns außerdem Zustand, Mietverträge und Lage an und bewerten mit fünf Verfahren. Käufer von Mehrfamilienhäusern wollen meist Mietaufstellung, Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen sehen.

Erstellen Sie auch Gutachten, zum Beispiel bei Scheidung oder Erbschaft?

Ja. Wir erstellen Gutachten zum Verkehrswert Ihrer Immobilie, etwa bei Scheidung, Erbschaft, Schenkung oder Übertragung, bei einer Pflegschaft, für eine Finanzierung und auch vor einem Verkauf. Ob ein Finanzamt, ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab und davon, wer es erstellt hat. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist anders, wenn ich ein Grundstück oder nur einen Teil davon verkaufe?

Ein unbebautes Grundstück wird vor allem nach Lage, Größe und dem bewertet, was darauf gebaut werden darf. Das legt, wo es einen gibt, der Bebauungsplan fest. Wollen Sie nur einen Teil verkaufen, muss er vermessen werden, zuständig ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Rosenheim. Eine allgemeine Teilungsgenehmigung gibt es in Bayern nicht, die Teilung darf aber einem Bebauungsplan nicht widersprechen (§ 19 BauGB), und im Sanierungsgebiet braucht sie eine Genehmigung der Gemeinde (§ 144 BauGB). In Gemeinden mit Fremdenverkehrsfunktion kann eine Satzung die Teilung zusätzlich genehmigungspflichtig machen (§ 22 BauGB), im Umkreis betrifft das unter anderem Prien, Bernau und Oberaudorf. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Welche Kaufnebenkosten fallen in Bayern an?

Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer, in Bayern 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG), die Kosten für Notar und Grundbuchamt, die sich nach dem Kaufpreis richten, und gegebenenfalls die Maklerprovision. Kaufen Sie von Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Kindern, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Als Eigentümer eingetragen werden Sie erst, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist (§ 22 GrEStG). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Worauf sollte ich beim Kauf eines gebrauchten Hauses achten, vor allem bei der Heizung?

Sehen Sie sich Energieausweis, Baujahr und den Zustand von Dach, Fenstern und Heizung an, und lassen Sie sich Rechnungen über Modernisierungen zeigen. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die frühere Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, und die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen stehen darin nicht mehr. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (§ 43). Eine ungedämmte oberste Geschossdecke muss gedämmt werden. Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die der frühere Eigentümer selbst bewohnt hat, gilt dafür eine Frist von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 (§ 35 Abs. 3). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Kaufnebenkosten fallen in Bayern an?

Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer, in Bayern 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG), die Kosten für Notar und Grundbuchamt, die sich nach dem Kaufpreis richten, und gegebenenfalls die Maklerprovision. Kaufen Sie von Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Kindern, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Als Eigentümer eingetragen werden Sie erst, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist (§ 22 GrEStG). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Worauf sollte ich beim Kauf eines gebrauchten Hauses achten, vor allem bei der Heizung?

Sehen Sie sich Energieausweis, Baujahr und den Zustand von Dach, Fenstern und Heizung an, und lassen Sie sich Rechnungen über Modernisierungen zeigen. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. Die frühere Pflicht, Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen, und die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen stehen darin nicht mehr. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (§ 43). Eine ungedämmte oberste Geschossdecke muss gedämmt werden. Bei Häusern mit höchstens zwei Wohnungen, die der frühere Eigentümer selbst bewohnt hat, gilt dafür eine Frist von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 (§ 35 Abs. 3). Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Über IM PLUS

Wer wir sind und wo wir arbeiten.

Referenzen ansehen

Was unterscheidet IM PLUS Immobilien von anderen Maklern in Rosenheim?

Unser Fokus liegt auf persönlicher Betreuung und individueller Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Wünsche zu verstehen, bewerten Ihre Immobilie mit fünf Verfahren statt einem und prüfen Interessenten sorgfältig, bevor es zum Notar geht.

Was bedeutet „zertifiziert nach DIN EN 15733“?

DIN EN 15733 ist die europäische Norm für die Dienstleistungen von Immobilienmaklern. IM PLUS ist nach dieser Norm durch die DIA Consulting AG zertifiziert, als erster Makler in Südostbayern.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Vor allem in Rosenheim und Umgebung, unter anderem in Großkarolinenfeld, Raubling, Kolbermoor, Bad Aibling, Stephanskirchen, Prien am Chiemsee, Bad Endorf, Brannenburg, Neubeuern, Oberaudorf, Aschau im Chiemgau, Kiefersfelden, Schechen, Bernau und Eggstätt. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie uns trotzdem.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Günther Link, Geschäftsführer und Diplom-Immobilienökonom (BI), Lucas Weber, Immobilienkaufmann (IHK), und Ines Beermann.

Vermitteln Sie auch Wohnungen und Häuser zur Miete?

Ja. Neben dem Verkauf vermitteln wir auch Wohnungen und Häuser zur Miete. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, sprechen Sie uns an.

Was unterscheidet IM PLUS Immobilien von anderen Maklern in Rosenheim?

Unser Fokus liegt auf persönlicher Betreuung und individueller Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Wünsche zu verstehen, bewerten Ihre Immobilie mit fünf Verfahren statt einem und prüfen Interessenten sorgfältig, bevor es zum Notar geht.

Was bedeutet „zertifiziert nach DIN EN 15733“?

DIN EN 15733 ist die europäische Norm für die Dienstleistungen von Immobilienmaklern. IM PLUS ist nach dieser Norm durch die DIA Consulting AG zertifiziert, als erster Makler in Südostbayern.

In welchen Orten sind Sie tätig?

Vor allem in Rosenheim und Umgebung, unter anderem in Großkarolinenfeld, Raubling, Kolbermoor, Bad Aibling, Stephanskirchen, Prien am Chiemsee, Bad Endorf, Brannenburg, Neubeuern, Oberaudorf, Aschau im Chiemgau, Kiefersfelden, Schechen, Bernau und Eggstätt. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie uns trotzdem.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Günther Link, Geschäftsführer und Diplom-Immobilienökonom (BI), Lucas Weber, Immobilienkaufmann (IHK), und Ines Beermann.

Vermitteln Sie auch Wohnungen und Häuser zur Miete?

Ja. Neben dem Verkauf vermitteln wir auch Wohnungen und Häuser zur Miete. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, sprechen Sie uns an.

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08031 / 22 036 10

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